Reisebedingungen

1. Ihre Reiseanmeldung sollte möglichst schriftlich erfolgen. ANMELDEFORMULAR
2. Die Anmeldung zu einer in diesem Katalog beschriebenen Leistung ist ein den Anmeldenden bindendes Angebot zum Vertragsschluß. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande.
3. Eine Anzahlung in Höhe von 15% des gesamten Reisepreises, höchstens jedoch 260 Euro je angemeldeter Person, ist sogleich nach Erhalt der Reisebestätigung durch Überweisung auf das Ihnen genannte Konto zu leisten. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie bei Pauschalreisen den Reisesicherungsschein. Die Restzahlung muß ohne erneute Zahlungsaufforderung 28 Tage vor Reisebeginn eingegangen sein, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Melden Sie sich erst vier Wochen vor Reisebeginn an, so ist der gesamte Reisepreis sofort zu zahlen.
4. Der Umfang der Reiseleistungen ergibt sich aus dem Prospekt und der Reisebestätigung. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten.
5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, die aus­geschriebenen Preise anzupassen bei Er­­höhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, Treib­stoff­zu­schlä­ge oder einer Änderung der ein­schlägigen Wechselkurse. Die Änderung erfolgt in diesem Fall in dem Umfang, wie sich die Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Eine Anpassung des Reisepreises aus den genannten Gründen ist auch bei bereits efolgter Bestätigung der Reise vorbehalten, allerdings nur dann, wenn zwischen dem Ver­tragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
5.2 Der Vorbehalt der Preisanpassung gilt auch für den Fall, daß die vom Kunden ge­wünschte u. im Katalog ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätz­li­cher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.
6. Soweit nach Buchung einer Reiseleistung auf Wunsch des Kunden Änderungen hinsichtlich des Termines, der Unterkunft etc. vorgenommen werden, wird eine Umbuchungsgebühr von 25 EUR je Person erhoben.
7. Der Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag ist jederzeit formlos möglich, sollte aber schriftlich erfolgen. Der Reiseveranstalter kann als Entschädigung für Vorkehrungen und Aufwendungen pauschalierte Rücktrittskosten in folgender Höhe verlangen
a) bei Pauschalreisen: bei Rücktritt bis zum 45.Tag vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises; bei Rücktritt ab dem 44.Tag vor Reisebeginn: 35% des Reisepreises; bei Rücktritt ab dem 30.Tag vor Reisebeginn: 65% des Reisepreises; bei Rücktritt ab dem 15.Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises; bei Rücktritt ab dem 5.Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises; bei Rücktritt am Reisetag oder Nichterscheinen: 90% des Reisepreises.
b) bei Gruppenreisen (geführte Reisen): bei Rücktritt bis zum 45.Tag vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises; bei Rücktritt ab dem 44. Tag vor Reisebeginn: 45% des Reisepreises; bei Rücktritt ab dem 30.Tag vor Reisebeginn: 80% des Reise­preises; bei Rücktritt am Reisetag oder Nichterscheinen: 85% des Reisepreises.
c) Nur Flug: Für Flüge, die auf Wunsch des Kunnden zu aktuellen Preisen gebucht (vermittelt) werden, gelten die Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen der Fluggesellschaft. Die Stornierungskosten betragen nach Ausstel­lung des Flugscheins (i.d.R. sofort) bis zu 100%.
d) bei Stornierung anderer Leistungen gel­­ten sinngemäß die unter a) genannten Regeln.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter geringere Schäden nach­zuweisen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.
8. Der Reiseveranstalter kann vom Vertrag zurücktreten oder Ersatztermine anbieten, wenn die Durchführung der Reise aus nicht zuvertretenden Gründen unzumutbar ist (z.B. höhere Gewalt, Nichtrealisierbarkeit am Zielort zugesagter Leistungen) oder wenn bei Gruppenreisen die jeweils genannte Mindestbeteiligung nicht erreicht wurde. Im letzteren Fall hat der Reiseveranstalter das Recht, bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn zurückzutreten. Können Sie die Ersatzangebote nicht akzeptieren, werden Ihre Zahlungen erstattet.
9. Die Haftung des Reiseveranstalters für Schä­den, die nicht Körperschäden sind, ist gemäß den Bestimmungen des BGB (651h Abs.1) auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden ent­stehenden Schaden allein wegen Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Im übrigen gelten gem. §651h Abs. 2 die internationalen Übereinkommen für den Luftverkehr und die sich daraus ergebenden Haftungsbeschränkungen.
10. Der Reiseveranstalter haftet Ihnen für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und unserer Mitarbeiter, die Richtigkeit der Beschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.
11. Wenn Sie es wünschen, besorgen wir Ihnen die notwendigen Visa. Die Beschaffung der Visa ist jedoch nicht Bestandteil unserer Leistung als Reiseveranstalter. Für die rechtzeitige Erteilung und Übersendung der Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung übernehmen wir keine Haftung. Für Fremdleistungen, die nur vermittelt werden, (z.B. ein Konzertbesuch) wird keine Haftung übernommen.
12. Obwohl die Leitungen der Hotels sich bemühen, Wünsche der Kunden zufrieden zu stellen, können Versehen und Mängel nicht ausgeschlossen werden. Sollte ein Mangel vorliegen oder sollten Sie einen Wunsch haben, wenden Sie sich bitte sofort an die Direktion des Hauses und/oder an die Dolmetscherin bzw. an unsere Mitarbeiter. Aus Erfahrung wissen wir, daß Wünsche berücksichtigt werden oder Abhilfe geschaffen wird. Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung einer Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Reisebeendigung geltend zu machen, sofern der Reisende nicht ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Ansprüche des Reisenden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
13. Diese Reisebedingungen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, die auch bei Änderungen Vorrang haben.

Hildegard Willoweit Litauen-Reisen GmbH
Kaiserstr. 22, 97070 Würzburg